Kirmesgesellschaft "Einigkeit" Langwaden 1932 e.V.
 
 

                                                                   

Die Kirmesgesellschaft "Einigkeit" Langwaden 1932 e.V.
bedankt sich, auf diesem Wege, bei allen 
Sponsoren, Spendern und Gönnern
des Vereins.

Die Kirmesgesellschaft "Einigkeit" Langwaden informiert:

Wir möchten Sie aus aktuellem Anlaß darüber informieren, daß sich das bislang geltende Spendenrecht geändert hat.

Die Bundesregierung hat nunmehr mit Zustimmung des Bundesrates die untergesetzlichen Regelungen des Spendenrechtes durch die Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung neu gefaßt.

Die für die Gemeinden, aber auch für unseren Verein wichtigste Änderung, die durch diese Verordnung herbeigeführt wird, ist die Abschaffung des Durchlaufspendenverfahrens. Damit ist das Spendenrecht auf eine verfassungsrechtlich einwandfreie Grundlage gestellt worden, da der Verordnungsgeber die vom Gesetzgeber erteilte Ermächtigung nicht mehr weiterdelegiert, sondern selbst wahrgenommen hat.

Die Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung ist am 
1. Januar 2000 in Kraft getreten.

Dies hat praktisch zur Folge, daß wir als gemeinnütziger Verein, der einen steuerbegünstigten Zweck erfüllt, die an uns gerichteten Spenden unmittelbar in Empfang nehmen können und auch Spendenbestätigungen hierüber ausstellen dürfen.

Auch Sie als Spenderin/Spender profitieren von dieser Änderung. Wir sind nun erstmals in der Lage Ihnen binnen weniger Tage, nachdem uns eine Spende zugeflossen ist, die für Sie steuerlich bedeutende "Spenden"-Bestätigung auszustellen

 



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Stand: 03. Juni 2013


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