Wir möchten Sie aus
aktuellem Anlaß darüber informieren, daß sich das bislang
geltende Spendenrecht geändert hat.
Die Bundesregierung hat
nunmehr mit Zustimmung des Bundesrates die untergesetzlichen
Regelungen des Spendenrechtes durch die Änderung der
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung neu gefaßt.
Die für die Gemeinden,
aber auch für unseren Verein wichtigste Änderung, die durch
diese Verordnung herbeigeführt wird, ist die Abschaffung des
Durchlaufspendenverfahrens. Damit ist das Spendenrecht auf eine
verfassungsrechtlich einwandfreie Grundlage gestellt worden, da
der Verordnungsgeber die vom Gesetzgeber erteilte Ermächtigung
nicht mehr weiterdelegiert, sondern selbst wahrgenommen hat.
Die Änderung der
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung ist am
1. Januar 2000 in Kraft getreten.
Dies hat praktisch zur
Folge, daß wir als gemeinnütziger Verein, der einen
steuerbegünstigten Zweck erfüllt, die an uns gerichteten Spenden
unmittelbar in Empfang nehmen können und auch
Spendenbestätigungen hierüber ausstellen dürfen.
Auch Sie als
Spenderin/Spender profitieren von dieser Änderung. Wir sind nun
erstmals in der Lage Ihnen binnen weniger Tage, nachdem uns eine
Spende zugeflossen ist, die für Sie steuerlich bedeutende "Spenden"-Bestätigung
auszustellen